Teilen
Drucken
A+
A-

Antrag auf Eintragung der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für im Ausland geborene Kinder

Von: Ein- und Ausreisebüro

Annahmebedingungen

Wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind, sollte der Antrag angenommen werden: Kinder, die noch nicht für die Beantragung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis im Ausland in Frage kommen und deren Elternteil(e) über einen Hukou von Shenzhen oder eine registrierte dauerhafte Aufenthaltserlaubnis verfügen.


Verfahren

Online-Verfahren

1.Antrag. Der Antragsteller soll sich auf der Plattform der Zivilpolizei (http://msjw.ga.sz.gov.cn) anmelden oder auf das öffentliche WeChat-Konto „Shenzhen Public Security“ des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen zugreifen, die erforderlichen Informationen ausfüllen, relevante Unterlagen hochladen und einen Antrag abschicken.

2. Annahme. Das System überprüft automatisch die eingegebenen Informationen und die hochgeladenen Unterlagen. Wenn die Informationen und Unterlagen den Anforderungen entsprechen, wird der Antrag automatisch angenommen.

3. Prüfung. Nach Annahme des Antrags wird innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Entscheidung über die Prüfung getroffen.

4. Genehmigung. Die positive Bewilligung erfolgt unverzüglich. 

5. Abschluss. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält der Antragsteller eine SMS mit der Abholzeit der Bescheinigung, die zeigt, dass der Antrag erfolgreich ist. Der Antragsteller soll sich in die Ein- und Ausreisebüro des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen begeben, um die Bescheinigung über den registrierten dauerhaften Aufenthaltserlaubnis entsprechend der Abholzeit abzuholen. Sollte die Prüfung über den Antrag allerdings negativ ausfallen, erhält der Antragsteller eine SMS mit der enthaltenen Begründung der Ablehnung und wird dazu aufgefordert, die relevanten Unterlagen erneut hochzuladen.

6. Bescheinigungsdienst. Der Antragsteller muss sich zur Abholung der Bescheinigung in die Ein- und Ausreisebüro des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen begeben.


Aushändigung am Serviceschalter

1. Antrag

Der Antragsteller meldet sich bei der Ein- und Ausreisebüro des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen und reicht die Antragsunterlagen ein.

2.Annahme

Das Annahmepersonal bearbeitet die Antragsunterlagen und entscheidet unverzüglich über die Zulassung. Wenn der Antragsteller die Antragsvoraussetzungen erfüllt und vollständige und gültige Antragsunterlagen im Standardformat eingereicht hat, wird das Annahmepersonal den Antrag annehmen und eine sog. Annahmebestätigung ausstellen. Andernfalls wird der Antrag abgelehnt und den Antragsteller über die Gründe der Ablehnung informieren. Wenn die Unterlagen des Antragstellers nicht den Anforderungen entsprechen, aber vor Ort korrigiert werden können, kann das Annahmepersonal den Antrag nach der entsprechenden Korrektur der Unterlagen annehmen.

3. Prüfung

Nach der Antragsannahme werden die Unterlagen einer erneuten Prüfung unterzogen und es wird innerhalb von zwei Werkarbeitstagen hierüber entschieden. Anschließend wird der vorläufige Bescheid zusammen mit den Antragsunterlagen zur Genehmigung weitergereicht.

4. Genehmigung

Ist der Antrag dann einmal bestätigt, wird er zur Genehmigung an den Direktor weitergeleitet. Die Entscheidung über die Genehmigung wird innerhalb von vier Werktagen getroffen.

5. Schlussfolgerung

Erfüllt der Antrag die Genehmigungsvoraussetzungen, wird ein Bescheid über die Eintragung des dauerhaften Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, der mit dem Siegel der Durchführungsbehörde versehen ist. Wird der Antrag abgelehnt, werden dem Antragsteller die Ablehnungsgründe telefonisch mitgeteilt. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die Unterlagen korrigiert werden müssen, wird der Antragsteller dazu aufgefordert, die Korrekturen vor Ort vorzunehmen, oder er wird telefonisch darüber informiert. Nachdem der Antragsteller die Korrekturen entsprechend den Anforderungen vorgenommen hat, wird der Antrag nochmal geprüft.

6. Bescheinigungsdienst

Der Antragsteller muss sich zur Abholung der Bescheinigung in die Ein- und Ausreisebüro des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen begeben.


Ein- und Ausreisebüro des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen

Adresse: Jiefang-Straße 4016, Distrikt Luohu, Shenzhen (罗湖区解放路4016号深圳市公安局出入境服务大厅)

Anfahrt: U-Bahn-Linie 8 bis Station Grand Theater (大剧院站)

Telefon: 8446-5490

Öffnungszeiten: 

Montag bis Freitag: 09:00–12:00 und 14:00–18:00 Uhr (ausschließlich gesetzlicher Feiertage)


(Anmerkung: Der obige Text ist eine Übersetzung der chinesischen Fassung und dient lediglich als Referenz. Im Falle von Unstimmigkeiten zwischen den beiden Fassungen gilt die veröffentlichte chinesische Originalfassung).

Landkarte
Antrag auf Eintragung der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis für im Ausland geborene Kinder