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Fragen und Antworten zur Visumbeantragung in Shenzhen

Von: Shenzhen Regierung Online

F: Bearbeiten die Schalter im Bürgerzentrum Shenzhens Anträge auf Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die in Shenzhen arbeiten wollen?

A: Ja.


F: Kann ich die Registrierung eines in China geborenen ausländischen Babys online beantragen?

A: Ja. Sie können einen Antrag auf der Website des Amtes für Öffentliche Sicherheit Shenzhens stellen.


F: Ich bin Ausländer. An wen kann ich mich wenden, wenn meine Aufenthaltserlaubnis bald abläuft, beschädigt ist oder verloren geht, oder wenn ich einige der darin gespeicherten Informationen erneuern möchte?

A: Um eine Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, neu auszustellen oder zu erneuern, stellen Sie bitte einen Antrag bei der Ein- und Ausreisebehörde des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen.


F: Wenn ein Ausländer, der China zu Reisezwecken besucht, in einem Apartment mit Service wohnt (das sich von einem Hotel unterscheidet und dessen Gästeregistrierungssystem nicht mit dem System der öffentlichen Sicherheit verbunden ist), muss er/sie sich dann innerhalb von 24 Stunden nach seiner/ihrer Ankunft beim Amt für Öffentliche Sicherheit melden?

A: Ja, er/sie sollte zu einer nahe gelegenen Polizeidienststelle gehen und sich dort anmelden lassen.


F: Unser Unternehmen hat vor, einen Singapurer/Singapurerin einzustellen, der für die Einreise nach China kein Visum benötigt. Kann er/sie eine Aufenthaltserlaubnis in Shenzhen beantragen?

A: Wenn er/sie in Shenzhen arbeiten möchte, muss er/sie zuerst ein Z-Visum bei einem chinesischen Konsulat beantragen. Wenn er/sie im Besitz eines anderen Visums ist, kann er/sie keine Aufenthaltserlaubnis zu Arbeitszwecken beantragen.


F: Unser Unternehmen hat einen ausländischen Mitarbeiter, dessen Kinder seit langem die Schule in Shenzhen besuchen. Eines der Kinder wird in diesem Jahr 18 Jahre alt und benötigt nach den einschlägigen Vorschriften eine neue Aufenthaltserlaubnis, die nicht an die der Eltern gebunden ist. Welche Art von Aufenthaltserlaubnis benötigt das Kind?

A: Wenn das Kind weiterhin in Shenzhen zur Schule gehen möchte, wird empfohlen, eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen.


F: Unser Unternehmen hat einen ausländischen Mitarbeiter. Sein Visum läuft an einem Sonntag ab, aber sonntags sind die Behörden nicht geöffnet. Kann er sein Visum auch am Samstag verlängern lassen?

A: Derzeit bieten wir samstags und sonntags keinen Service an. Er muss sein Visum am letzten Arbeitstag vor Ablauf des Visums verlängern. Andernfalls überschreitet er die Gültigkeitsdauer seines Visums und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.


F: Unser Unternehmen hat einen ausländischen Mitarbeiter eingestellt. Welche Verfahren muss er durchlaufen, um in China arbeiten zu können, und wie viel kostet das?

A: Um in Shenzhen arbeiten zu können, muss ein Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie auf der Website des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen. Die Gebühren betragen 400 Yuan für eine Aufenthaltsdauer von weniger als einem Jahr, 800 Yuan für eine Aufenthaltsdauer von ein bis drei Jahren und 1.000 Yuan für eine Aufenthaltsdauer von drei bis fünf Jahren.


F: Mein Mann ist amerikanischer Staatsbürger und möchte in Shenzhen leben und nicht zurückkehren. Welches Dokument benötigt er?

A: Wenn Ihr Ehemann nicht in Shenzhen arbeitet, ist es ratsam, dass er eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Familienzusammenführung beantragt. Über die Anforderungen informieren Sie sich bitte auf der Website des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen.


F: Die Tochter eines ausländischen Freundes von mir lebt derzeit bei ihrer Mutter in Shenzhen. Das Visum des Kindes läuft bald ab und sie möchte weiterhin bei ihrer Mutter in Shenzhen leben. Welches Dokument muss sie beantragen?

A: Wenn die unmittelbaren Familienangehörigen eines Ausländers, der in Shenzhen arbeitet, für einen kurzfristigen Familiennachzug in die Stadt kommen, können sie ein S2-Visum beantragen. Wenn der Ehepartner oder die Kinder (unter 18 Jahren) eines in Shenhen arbeitenden Ausländers in Shenzhen bleiben wollen, können sie eine Aufenthaltserlaubnis für persönliche Zwecke beantragen, indem sie sich dem Ausländer anschließen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Amtes für Öffentliche Sicherheit von Shenzhen.

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